Nutzungsbedingungen — Courthaus

Stand: 4. März 2026 Gültig ab: Datum der Veröffentlichung (bei Aktualisierungen: 30 Tage nach Benachrichtigung im Court-Manager-Konto)


Inhaltsverzeichnis

  1. Vertragspartner und Anbieter
  2. Geltungsbereich und Vertragsschluss
  3. Leistungsbeschreibung
  4. Kostenloser Testzeitraum und Abonnement
  5. Zahlung und Abrechnung
  6. Kündigung und Laufzeit
  7. Pflichten der Nutzer und verbotene Nutzung
  8. Inhalte und Nutzungsrechte
  9. Verfügbarkeit und Support
  10. Haftung und Gewährleistung
  11. Datenschutz
  12. Änderungen der Nutzungsbedingungen
  13. Kontosperrung und Kündigung durch den Anbieter
  14. Schlussbestimmungen

1. Vertragspartner und Anbieter

Courthaus wird betrieben von:

Rudolph Gottesheim Ein-Personen-Unternehmen (EPU) WKO-Sparte: Information und Consulting Marke: Midnight Design

[Straße, Hausnummer, PLZ Ort — vor Veröffentlichung einzutragen]

E-Mail: [email protected]

Nachfolgend als „Anbieter" bezeichnet.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Courthaus richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UGB). Zur Vollständigkeit und zur Erfüllung der Informationspflicht gemäß Art. 14 ODR-VO weisen wir dennoch auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


2. Geltungsbereich und Vertragsschluss

2.1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Personen und Organisationen, die sich bei Courthaus registrieren oder die Plattform nutzen (nachfolgend „Nutzer" oder „Sie"). Courthaus ist eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) für Betreiber von Sportanlagen (z. B. Tennis- und Padel-Clubs), die Plätze, Reservierungen und Gäste verwalten möchten.

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den registrierten Mandanten (Tenant-Accounts) — also den Sportanlagenbetreibern, die einen Zugang zu Courthaus einrichten. Sie gelten nicht für Endgäste, die von Anlagebetreibern intern in das System eingetragen werden.

Courthaus richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Die Registrierung und Nutzung des Dienstes ist nur Personen gestattet, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.2 Mindestalter

Die Nutzung von Courthaus ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind. Mit der Registrierung bestätigen Sie, diese Voraussetzung zu erfüllen.

2.3 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter kommt zustande, wenn Sie:

  1. den Registrierungsprozess auf der Court-Manager-Plattform abschließen,
  2. diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zustimmen, und
  3. einen Tenant-Account (Mandanten-Account) für Ihre Sportanlage anlegen.

Mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs — insbesondere durch die ausdrückliche Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung im Rahmen der Mandanten-Erstellung — schließen Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Anbieter ab. Die bloße Anmeldung über Google OAuth begründet noch keine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass mit der Einleitung des Google-OAuth-Anmeldevorgangs bereits personenbezogene Daten übermittelt werden; Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, Abschnitt 4.1.

2.4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von einem Mandanten zur Plattformnutzung eingeladen werden, handeln im Rahmen des Vertragsverhältnisses ihres Arbeitgebers bzw. Auftraggebers. Sie sind selbst keine Vertragspartnerin und kein Vertragspartner des Anbieters; die Nutzung der Plattform durch sie erfolgt auf Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Mandanten.

2.5 Sprache

Der Vertrag wird in deutscher Sprache geführt.


3. Leistungsbeschreibung

3.1 Umfang der Leistung

Courthaus stellt Ihnen als Betreiber einer Sportanlage folgende Funktionen als cloudbasierter Dienst zur Verfügung:

  • Platzverwaltung: Anlegen, Bearbeiten und Priorisieren von Sportplätzen sowie Zuweisung von Betriebszeiten und Spielplänen.
  • Buchungsverwaltung: Erstellen, Bearbeiten und Stornieren von Platzbuchungen; Übersicht über belegte und freie Zeiten in Wochen- und Tagesansicht.
  • Gästeregister: Verwalten einer Gästedatenbank mit Suchfunktion, Ad-hoc-Einträgen und Zusammenführung von Datensätzen.
  • Mehrbenutzerzugang: Einladen und Verwalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Anlage mit definierten Rollen (Eigentümer, Personal).
  • Offline-Funktion: Eingeschränkte Nutzung auch bei kurzzeitigem Internetzugangsverlust mit automatischer Synchronisierung bei Wiederverbindung.
  • Audit-Protokoll: Nachvollziehbare Aufzeichnung aller wesentlichen Datenänderungen.
  • Datenexport: Download aller Ihrer Mandantendaten als ZIP-Archiv (CSV und JSON) jederzeit und unabhängig vom Abonnementstatus.

3.2 Keine Zahlungsabwicklung für Endgäste

Courthaus ist ein Verwaltungswerkzeug für Sportanlagenbetreiber. Die Plattform wickelt keine Zahlungen zwischen Anlagenbetreibern und deren Gästen ab. Gebühren, die Ihre Gäste für Buchungen entrichten, werden vollständig außerhalb von Courthaus abgewickelt.

3.3 Technische Voraussetzungen

Für die Nutzung von Courthaus benötigen Sie:

  • Einen modernen Webbrowser (Chrome ab Version 120, Firefox ab Version 125, Safari ab Version 17 oder Microsoft Edge ab Version 120).
  • Einen stabilen Internetzugang (für die vollständige Nutzung; eingeschränkte Offline-Nutzung ist möglich).
  • Ein Google-Konto für die Anmeldung.

3.4 Drittanbieter-Dienste

Courthaus nutzt für die Bereitstellung des Dienstes externe Dienste, insbesondere:

  • Paddle als Zahlungsdienstleister und Merchant of Record (siehe Abschnitt 5).
  • Google OAuth für die Nutzerauthentifizierung.
  • Eine externe Buchungs-API für die Verwaltung von Verfügbarkeiten und Zeitfenstern. [Name und Sitz des Anbieters dieser API — vor Veröffentlichung einzutragen, sobald die datenschutzrechtliche Bewertung als Unterauftragsverarbeiter abgeschlossen ist.]

Diese Drittanbieter unterliegen ihren eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien. Der Anbieter haftet nicht für die Verfügbarkeit oder das Verhalten dieser Dienste (vgl. Abschnitt 10).


4. Kostenloser Testzeitraum und Abonnement

4.1 Kostenloser Testzeitraum

Jeder neu angelegte Mandanten-Account erhält automatisch einen kostenlosen Testzeitraum von 6 Monaten ab dem Datum der Kontoerstellung. Während des Testzeitraums:

  • ist kein Zahlungsmittel erforderlich;
  • haben Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Funktionen von Courthaus;
  • können Sie jederzeit ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen — die Testphase endet dann sofort, und das Abonnement beginnt unmittelbar; eine Rückerstattung für den verbleibenden Testzeitraum erfolgt nicht, da dieser kostenlos war.

Wenn Sie nach Ablauf des Testzeitraums kein Abonnement abgeschlossen haben, wechselt Ihr Account automatisch in den eingeschränkten Lesemodus (vgl. Abschnitt 4.4). Ihre Daten bleiben vollständig erhalten.

4.2 Abonnement

Nach dem Testzeitraum — oder wahlweise bereits während des Testzeitraums — können Sie ein kostenpflichtiges Monatsabonnement abschließen. Das Abonnement berechtigt Sie zur uneingeschränkten Nutzung aller Funktionen von Courthaus.

Das Abonnement wird über Paddle als Merchant of Record abgewickelt (vgl. Abschnitt 5). Der jeweils aktuelle Preis wird Ihnen vor Abschluss des Abonnements angezeigt.

4.3 Abonnementpause

Sie können ein aktives Abonnement für einen definierten Zeitraum pausieren, z. B. während einer Saisonpause Ihrer Anlage. Während der Pausierung:

  • wird Ihnen kein Abonnementbetrag berechnet;
  • gilt der eingeschränkte Lesemodus (vgl. Abschnitt 4.4);
  • bleiben alle Ihre Daten vollständig erhalten.

Am von Ihnen gewählten Wiederaufnahmedatum wird das Abonnement automatisch fortgesetzt. Sie können die Pausierung auch vorzeitig beenden und damit die Abrechnung und den vollen Zugang früher wiederherstellen.

4.4 Eingeschränkter Lesemodus

Im eingeschränkten Lesemodus (nach Ablauf des Testzeitraums ohne aktives Abonnement, nach Kündigung des Abonnements oder während einer Abonnementpause) gilt:

  • Alle Schreibzugriffe sind gesperrt: Sie können keine Buchungen anlegen, bearbeiten oder stornieren, keine Gäste verwalten, keine Plätze konfigurieren und keine sonstigen Datenänderungen vornehmen.
  • Alle Lesezugriffe bleiben verfügbar: Kalenderansicht, Buchungshistorie, Gästeregister, Audit-Protokoll und Datenexport sind weiterhin zugänglich.
  • Alle Ihre Gästedaten werden für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Schließung Ihres Accounts aufbewahrt und sind in dieser Zeit über den Datenexport vollständig abrufbar. Sie können die Löschung Ihrer Daten jederzeit über die in der Plattform integrierten Löschfunktionen veranlassen. Nach Ablauf dieser 12 Monate werden Ihre Gästedaten endgültig gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. abgabenrechtliche Bestimmungen) eine abweichende Frist erfordern. Daten werden nicht aufgrund von Nichtzahlung oder Inaktivität innerhalb des laufenden Vertragsverhältnisses gelöscht. Ihre eigenen Kontodaten (Name, E-Mail-Adresse) unterliegen einer gesonderten Aufbewahrungsfrist, die in der Datenschutzerklärung §16 geregelt ist.

Während des eingeschränkten Lesemodus bleibt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in vollem Umfang in Kraft; alle Datenschutzpflichten des Mandanten als Verantwortlicher für die gespeicherten Gästedaten bestehen unverändert fort.


5. Zahlung und Abrechnung

5.1 Paddle als Merchant of Record

Die gesamte Zahlungsabwicklung für Courthaus erfolgt durch Paddle (https://www.paddle.com). Paddle tritt als rechtlicher Verkäufer (Merchant of Record) auf. Das bedeutet:

  • Paddle stellt Ihnen die Rechnung für das Abonnement aus und ist rechtlich gesehen Ihr Vertragspartner für den Zahlungsvorgang.
  • Paddle erhebt und führt die anfallende Umsatzsteuer (z. B. österreichische USt., EU-Mehrwertsteuer) ab. Die Rechnung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
  • Der Anbieter speichert keine Kreditkarten- oder sonstigen Zahlungsmitteldaten. Diese werden ausschließlich von Paddle verwaltet.

5.2 Zahlung und Fälligkeit

Das Abonnement wird monatlich im Voraus abgerechnet. Die Zahlung erfolgt automatisch zum jeweiligen Abrechnungsdatum über das bei Paddle hinterlegte Zahlungsmittel.

5.3 Zahlungsverzug und Mahnverfahren

Bei einem Zahlungsfehlschlag versucht Paddle, die Zahlung bis zu 30 Tage lang erneut einzuziehen (Dunning-Verfahren). Während dieses Zeitraums behalten Sie den vollen Zugang zu Courthaus. Sie erhalten eine Benachrichtigung in der Anwendung sowie die Möglichkeit, Ihr Zahlungsmittel über das Paddle-Kundenportal zu aktualisieren.

Wenn alle Wiederholungsversuche erfolglos bleiben, wird das Abonnement als gekündigt behandelt, und Ihr Account wechselt in den eingeschränkten Lesemodus.

5.4 Verwaltung des Abonnements

Über das von Paddle bereitgestellte Kundenportal können Sie:

  • Ihr Zahlungsmittel aktualisieren;
  • vergangene Rechnungen einsehen und herunterladen;
  • Ihr Abonnement kündigen.

Das Kundenportal ist über die Einstellungen in Courthaus erreichbar.


6. Kündigung und Laufzeit

6.1 Laufzeit

Das Abonnement läuft monatlich und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.

6.2 Kündigung durch den Nutzer

Sie können Ihr Abonnement jederzeit über das Paddle-Kundenportal kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten Sie den vollen Zugang zu Courthaus.

6.3 Rückerstattungen

Grundsätzlich werden keine Rückerstattungen für bereits bezahlte Abrechnungszeiträume gewährt, weder anteilig noch in voller Höhe. Dies gilt insbesondere, wenn Sie das Abonnement vor Ablauf des laufenden Zeitraums freiwillig kündigen oder den Dienst in einem bestimmten Zeitraum nicht genutzt haben.

Hiervon ausgenommen sind folgende Fälle:

  • Kündigung durch den Anbieter ohne wichtigen Grund (ordentliche Kündigung): Kündigt der Anbieter das Vertragsverhältnis durch ordentliche Kündigung ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Ihrer Seite, haben Sie Anspruch auf anteilige Erstattung der für den verbleibenden, ungenutzten Teil des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums vorausbezahlten Beträge.
  • Wesentliche Leistungsstörung durch den Anbieter: Soweit der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung über den Zeitraum eines vollständigen Abrechnungsmonats hinweg nicht oder nicht wesentlich erbringt und dies auf Umständen beruht, die der Anbieter zu vertreten hat, stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Ansprüche nach §§ 918 ff. ABGB ungekürzt zu; eine allfällige Rückerstattung ist nach den gesetzlichen Regeln der Rückabwicklung zu beurteilen.

Da Paddle GmbH / Paddle.com Market Limited als Merchant of Record für alle Zahlungen tätig ist, werden Erstattungen über die Systeme von Paddle abgewickelt. Der Anbieter leitet den Erstattungsauftrag innerhalb angemessener Frist an Paddle weiter. Dies beschreibt die technische Abwicklung und mindert nicht die Verpflichtung des Anbieters, die Erstattung zu veranlassen.

Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt in jedem Fall vorbehalten.

6.4 Daten nach Vertragsende

Nach Beendigung des Abonnements und dem Wechsel in den eingeschränkten Lesemodus bleiben alle Ihre Daten bis zu 12 Monaten nach Schließung Ihres Accounts gespeichert und über den Datenexport zugänglich. Nach Ablauf dieser 12 Monate werden Ihre Daten endgültig gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine abweichende Frist erfordern. Sie können die Löschung Ihrer Daten jederzeit über die in der Plattform integrierten Löschfunktionen veranlassen.


7. Pflichten der Nutzer und verbotene Nutzung

7.1 Allgemeine Pflichten

Sie verpflichten sich:

  • Ihre Zugangsdaten (insbesondere das Google-Konto, mit dem Sie sich bei Courthaus anmelden) sicher aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
  • Unberechtigte Zugriffe auf Ihren Account unverzüglich dem Anbieter zu melden ([email protected]).
  • Die Plattform nur für die vertragsgemäßen Zwecke der Sportanlagenverwaltung zu nutzen.
  • Bei der Eingabe von Gäste- und Buchungsdaten die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sicherzustellen, dass Sie für die Verarbeitung der eingegebenen personenbezogenen Daten über eine geeignete Rechtsgrundlage verfügen (vgl. Abschnitt 11).
  • Richtige und aktuelle Angaben bei der Registrierung und im laufenden Betrieb zu machen.

7.2 Verbotene Nutzung

Folgende Nutzungen sind ausdrücklich untersagt:

  1. Weiterverkauf und Unterlizenzierung: Sie dürfen den Zugang zu Courthaus nicht weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleihen oder Dritten auf sonstige Weise entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch den Anbieter schriftlich genehmigt. Die Einladung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer eigenen Anlage über die dafür vorgesehene Funktion ist davon ausdrücklich nicht betroffen.

  2. Rechtswidrige Nutzung: Jegliche Nutzung, die gegen österreichisches oder EU-Recht verstößt, ist untersagt — darunter insbesondere die Verarbeitung von Daten ohne Rechtsgrundlage, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter und die Nutzung der Plattform für betrügerische Zwecke.

  3. Technische Manipulationen: Es ist untersagt, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, den Dienst zu reverse-engineeren, automatisierte Zugriffe (z. B. Scraping, Bots) ohne Genehmigung durchzuführen oder die Infrastruktur des Anbieters zu belasten (z. B. durch Denial-of-Service-Angriffe).

  4. Missbrauch der Mandantenstruktur: Es ist untersagt, mehrere Mandanten-Accounts zu erstellen, um Zugangsbeschränkungen oder Abrechnungsregeln zu umgehen.

  5. Einschleusen schädlicher Inhalte: Das Einschleusen von Schadsoftware, Viren oder sonstigen schädlichen Code-Bestandteilen über die Plattform ist untersagt.

7.3 Folgen von Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Pflichten behält sich der Anbieter das Recht vor, den Account sofort zu sperren oder zu kündigen (vgl. Abschnitt 13).


8. Inhalte und Nutzungsrechte

8.1 Ihre Inhalte

Sie sind für alle Inhalte verantwortlich, die Sie in Courthaus eingeben oder hochladen — einschließlich Platznamen, Buchungsnotizen, Gastinformationen und sonstiger Daten (nachfolgend „Nutzerinhalte"). Sie sichern zu, dass Sie zur Eingabe dieser Inhalte berechtigt sind und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.

8.2 Nutzungslizenz

Mit der Eingabe von Nutzerinhalten räumen Sie dem Anbieter (Rudolph Gottesheim / Midnight Design) eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz, die ausschließlich im Rahmen einer vollständigen oder teilweisen Unternehmensübertragung des Anbieters auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden darf, zur Nutzung dieser Inhalte für den Betrieb, die technische Weiterentwicklung und Verbesserung sowie den Support des Dienstes ein.

Diese Lizenz ist auf Inhalte beschränkt, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher über Ihre eigene Anlage erstellt haben — insbesondere Platznamen, Anlagebeschreibungen und interne betriebliche Notizen, die keine identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Personen betreffen.

Die Lizenz erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Inhalte, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen — unabhängig davon, ob es sich dabei um Gäste oder sonstige Personen handelt. Hierunter fallen auch Anlagennamen, Platzkennzeichnungen oder sonstige eingereichte Inhalte, die beiläufig einen Personennamen enthalten (z. B. „Max-Mustermann-Platz"), soweit dieser Name eine identifizierbare natürliche Person bezeichnet und damit personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt.

Kein Einsatz für das Training von Machine-Learning-Modellen: Die vorstehende Lizenz berechtigt den Anbieter ausdrücklich nicht dazu, lizenzierte Inhalte für das Training, die Feinabstimmung oder die Evaluierung von Modellen des maschinellen Lernens oder künstlicher Intelligenz zu verwenden. Eine solche Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Nutzer.

Die Lizenz erlischt, wenn Sie die betreffenden Inhalte löschen oder Ihren Account schließen, soweit keine Kopien im Rahmen der normalen Datensicherung weiterhin gespeichert sind.

8.3 Rechte des Anbieters an der Plattform

Alle Rechte an Courthaus selbst — einschließlich Software, Design, Marken, Texte und sonstige Inhalte des Anbieters — verbleiben beim Anbieter. Sie erhalten ausschließlich ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.


9. Verfügbarkeit und Support

9.1 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich, Courthaus kontinuierlich und zuverlässig bereitzustellen. Es wird jedoch keine Verfügbarkeit zu einem bestimmten Prozentsatz garantiert (keine SLA-Verpflichtung). Der Dienst wird nach bestem Bemühen betrieben.

Wartungsarbeiten, technische Störungen, höhere Gewalt (z. B. Ausfall von Rechenzentren oder Drittanbieter-Diensten) sowie sonstige Unterbrechungen können die Verfügbarkeit beeinträchtigen, ohne dass der Anbieter hierfür haftet, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt (vgl. Abschnitt 10).

9.2 Offline-Funktion

Courthaus bietet eine eingeschränkte Offline-Nutzungsmöglichkeit. Daten, die im Offline-Modus erfasst werden, werden automatisch synchronisiert, sobald eine Internetverbindung wiederhergestellt ist. Im Fall von Datenkonflikten bietet die Plattform eine Konfliktlösungsfunktion an.

9.3 Support

Support-Anfragen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Der Anbieter bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung, garantiert jedoch keine bestimmte Reaktionszeit. Für datenschutzrechtliche Anfragen gelten die gesetzlichen Fristen gemäß Art. 12 DSGVO (in der Regel ein Monat); vgl. Datenschutzerklärung Abschnitt 17.8.


10. Haftung und Gewährleistung

10.1 Grundsatz

Die Haftung des Anbieters richtet sich nach dem österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen von der gesetzlichen Haftung sind nur in dem Umfang zulässig, wie dies das österreichische Recht erlaubt.

10.2 Haftungsausschluss

Der Anbieter haftet nicht für:

  • Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt;
  • mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen;
  • Schäden, die durch den Ausfall oder die Fehlfunktion von Drittanbieter-Diensten (insbesondere Paddle, Google OAuth, die externe Buchungs-API) entstehen;
  • Schäden, die daraus entstehen, dass Sie Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert haben;
  • Datenverlust, der durch unsachgemäße Nutzung der Plattform oder durch von Ihnen veranlasste Löschvorgänge entsteht.

(Zu den zwingenden Ausnahmen von diesem Ausschluss vgl. §10.3.)

10.3 Zwingend anzuwendende Haftung

Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen und in vollem Umfang anwendbar bleibt die Haftung des Anbieters:

  • für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
  • für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit);
  • nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG);
  • soweit österreichisches Verbraucherrecht (KSchG) zwingend anwendbar ist und einen weitergehenden Schutz vorsieht.

10.4 Gewährleistung

Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass Courthaus ununterbrochen, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche nach österreichischem Recht (insbesondere §§ 922 ff. ABGB) bleiben unberührt, soweit sie zwingend anwendbar sind.


11. Datenschutz

11.1 Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter wird in der gesonderten Datenschutzerklärung von Courthaus geregelt, die Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist. Die Datenschutzerklärung ist auf der Plattform abrufbar.

11.2 Ihre Verantwortung als Verantwortlicher

Wenn Sie personenbezogene Daten Ihrer Gäste (z. B. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) in Courthaus eingeben, sind Sie im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Verantwortlicher für diese Daten. Sie sind verpflichtet:

  • sicherzustellen, dass Sie für die Verarbeitung dieser Daten über eine geeignete Rechtsgrundlage verfügen (z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse);
  • Ihre Gäste über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren, soweit dies gesetzlich erforderlich ist;
  • Anfragen Ihrer Gäste auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu bearbeiten.

Courthaus stellt für diesen Zweck Funktionen zur Datenlöschung und zum Datenexport bereit (vgl. Abschnitt 3.1 und 4.4).

11.3 Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter bei der Bereitstellung von Courthaus personenbezogene Daten Ihrer Gäste im Auftrag verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird Ihnen im Rahmen der Mandanten-Erstellung vollständig zur Einsichtnahme bereitgestellt, bevor Ihnen die Annahme-Schaltfläche angezeigt wird. Sie haben damit die Möglichkeit, den gesamten Text des AVV zu lesen, bevor Sie ihn annehmen. Durch Aktivierung der Annahme-Schaltfläche wird der AVV als verbindliche schriftliche Vereinbarung im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen Ihnen als Verantwortlichem und dem Anbieter als Auftragsverarbeiter geschlossen. Zeitpunkt und Umstände der Annahme werden protokolliert.

Die Nutzung von Courthaus zur Verarbeitung von Gästedaten setzt die vorherige Annahme des AVV voraus.


12. Änderungen der Nutzungsbedingungen

12.1 Recht auf Änderung

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere um veränderten gesetzlichen Anforderungen, neuen Funktionen oder geänderten Geschäftsbedingungen Rechnung zu tragen. Diese Ankündigungspflicht gilt nicht für die erstmalige Veröffentlichung dieser Nutzungsbedingungen.

12.2 Ankündigung

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten über eine Benachrichtigung im Court-Manager-Konto mitgeteilt. Soweit eine E-Mail-Infrastruktur mit Per-Empfänger-Zustellungsnachweisen betrieben wird, erfolgt die Ankündigung zusätzlich per E-Mail an die im Benutzerkonto hinterlegte Adresse. Der Anbieter informiert den Nutzer darüber, welche Benachrichtigungskanäle im jeweiligen Zeitpunkt der Änderung zur Verfügung stehen. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden außerdem auf der Plattform veröffentlicht.

Sofern eine Änderung der Datenschutzerklärung den Umfang einer auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützten Verarbeitung betrifft, enthält die Änderungsankündigung zusätzlich einen direkt zugänglichen Mechanismus zur Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß Art. 21 DSGVO — nicht lediglich einen Hinweis auf das Bestehen dieses Rechts. Ein solcher Mechanismus ist z. B. ein vorausgefüllter Kontakt-Link oder ein dediziertes Widerspruchsformular, das ohne weiteren Navigationsaufwand erreichbar ist.

12.3 Zustimmung, Widerspruch und Zugang der Ankündigung

Wenn Sie den geänderten Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, können Sie Ihren Account vor dem Inkrafttreten der Änderungen kündigen (vgl. Abschnitt 6.2). Wenn Sie Courthaus nach dem Inkrafttreten der Änderungen weiterhin nutzen und Sie nach der erstmaligen Bereitstellung der Änderungsankündigung in Ihrem Court-Manager-Konto mindestens einen authentifizierten Seitenaufruf der Webanwendung vorgenommen haben, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen.

Als „authentifizierter Seitenaufruf" im Sinne dieser Bestimmung gilt ausschließlich das vom Nutzer selbst initiierte Aufrufen einer Seite der Webanwendung im Browser — also ein Vorgang, bei dem der Nutzer aktiv navigiert und die Benutzeroberfläche von Courthaus zu sehen bekommt. Nicht als authentifizierter Seitenaufruf gelten: Hintergrund-API-Aufrufe der Webanwendung (z. B. Datenabfragen, die automatisch im Hintergrund laufen), Server-Sent-Event-Verbindungen (Echtzeit-Datenübertragungen) sowie Offline-Synchronisierungsoperationen. Diese technischen Hintergrundvorgänge können stattfinden, ohne dass der Nutzer die Webanwendung aktiv aufgerufen hat, und lösen daher keine Zustimmungsfiktion aus.

Die Zustimmungsfiktion tritt damit erst ein, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind: das Inkrafttreten der neuen Fassung und ein vom Nutzer initiierter authentifizierter Seitenaufruf nach der Bereitstellung der Ankündigung. Auf dieses Zustimmungserfordernis wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

Die 30-tägige Ankündigungspflicht des Anbieters gilt als erfüllt, sobald die In-App-Benachrichtigung im Court-Manager-Konto des Nutzers beim Login sichtbar bereitgestellt wurde. Es obliegt Ihnen, die in Ihrem Account hinterlegte E-Mail-Adresse stets aktuell zu halten. Eine zusätzlich versendete E-Mail-Ankündigung, die an die hinterlegte Adresse gesendet, aber wegen einer veralteten Adresse, eines vollen Postfachs oder aus sonstigen Zustellhindernissen nicht empfangen wurde, berührt weder die Wirksamkeit der Änderung noch die Zustimmungsfiktion nach Ablauf der 30-tägigen Frist.

Nutzer, die sich innerhalb der 30-tägigen Ankündigungsfrist nicht einloggen, bleiben an die geänderten Nutzungsbedingungen gebunden und sind für die Einsichtnahme der Benachrichtigung bei ihrem nächsten Login selbst verantwortlich.

Ausnahme für Accounts im eingeschränkten Lesemodus oder mit pausiertem Abonnement: Befindet sich ein Account zum Zeitpunkt des Beginns der 30-tägigen Ankündigungsfrist im eingeschränkten Lesemodus (vgl. Abschnitt 4.4) oder in einer Abonnementpause (vgl. Abschnitt 4.3), so beginnt die 30-tägige Frist für diesen Nutzer erst mit seinem ersten authentifizierten Login nach der Veröffentlichung der Änderungsankündigung zu laufen. Die Zustimmungsfiktion durch fortgesetzte Nutzung tritt für diesen Nutzer nicht ein, bevor er nach der Wiederaktivierung seines Zugangs eine echte Gelegenheit hatte, die Ankündigung zur Kenntnis zu nehmen. Dies dient der Sicherstellung, dass der Nutzer eine genuine Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Änderungen vor dem Inkrafttreten der Zustimmungsfiktion hatte. Sobald der Nutzer sich erstmalig nach Veröffentlichung der Ankündigung einloggt, gilt die reguläre 30-tägige Frist ab diesem Zeitpunkt, und die fortgesetzte Nutzung nach Ablauf dieser Frist gilt als Zustimmung.


13. Kontosperrung und Kündigung durch den Anbieter

13.1 Kündigung aus wichtigem Grund (sofort)

Der Anbieter ist berechtigt, Ihren Account mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere gegen die Verbote in Abschnitt 7.2;
  • Sie die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzen;
  • Sie falsche Angaben bei der Registrierung gemacht haben;
  • Ihr Verhalten den Betrieb der Plattform oder die Rechte anderer Nutzer beeinträchtigt;
  • — insbesondere auch, wenn der Mandant den Anbieter zu einer datenschutzrechtlich unzulässigen Verarbeitung anweist und auf dieser Weisung besteht (vgl. Auftragsverarbeitungsvertrag § 3.2).

Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Abonnementgebühren.

13.2 Kündigung wegen Nichtzahlung (mit Frist)

Wenn Zahlungen trotz Mahnverfahren (vgl. Abschnitt 5.3) dauerhaft ausbleiben und das Abonnement als gekündigt gilt (vgl. Abschnitt 5.3), erfolgt der Übergang in den eingeschränkten Lesemodus automatisch. Eine vollständige Löschung des Accounts wegen Nichtzahlung erfolgt erst nach einer gesonderten schriftlichen Ankündigung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen.

13.3 Daten bei Kündigung durch den Anbieter

Bei einer Kündigung durch den Anbieter haben Sie das Recht, vor der endgültigen Löschung Ihrer Daten einen Datenexport zu erstellen (vgl. Abschnitt 3.1). Der Anbieter wird Sie rechtzeitig darauf hinweisen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

13.4 Sperrung

In weniger schwerwiegenden Fällen kann der Anbieter Ihren Account vorübergehend sperren, anstatt ihn zu kündigen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, den Verstoß zu beheben. In diesem Fall werden Sie über den Grund der Sperrung und die Möglichkeiten zur Wiederherstellung des Zugangs informiert.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Diese Nutzungsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem Sie Ihren Unternehmenssitz haben, bleiben unberührt, soweit sie gemäß den Regeln des internationalen Privatrechts nicht durch eine Rechtswahl abbedungen werden können.

14.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz des Anbieters sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig. Für Nutzer, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt der gesetzliche Verbrauchergerichtsstand.

14.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.4 Gesamtvereinbarung

Diese Nutzungsbedingungen, die gesonderte Datenschutzerklärung sowie, soweit abgeschlossen, der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bilden die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter in Bezug auf die Nutzung von Courthaus und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen oder Zusicherungen zu diesem Gegenstand.

14.5 Kontakt

Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte an:

[email protected]


Courthaus — Nutzungsbedingungen, Stand 4. März 2026 Anbieter: Rudolph Gottesheim, Ein-Personen-Unternehmen, Österreich Marke: Midnight Design